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meine AGB

​Für was sind die AGB?

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Rebecca Müller Photography»  und Ihnen als Auftrag gebende Person erreicht werden

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​Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.​

SPREICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES

Die unterzeichneten Verträge werden in Papierform abgelegt. Einsicht in den eigenen Vertrag kann jederzeit verlangt werden.​

​Definition

  1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.

  2. Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  3. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.

  4. Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».​

Terminvereinbarung​

Durch das Absenden einer Bestellung und / oder Terminvereinbarung per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung / einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per E-Mail oder telefonisch definierte Termin für Fotoshootings ist verbindlich und kann nur vom Anbieter verschoben oder aufgehoben werden.​

​Shootingvertrag

Vor dem Shooting ist ein Vertrag zu unterzeichnen, der die Interessen und Rechte beider Parteien regelt. Der Vertrag sollte wenn möglich mindestens 1 Tag vor dem Termin als Original per Post, Scann oder als Handyfotos unterzeichnet dem Fotografen vorgelegt werden. Wird der Vertrag als Scann oder Handyfoto versendet so muss das Original am Shootingtag mitgebracht werden. Der Vertrag ist jedoch spätestens am Shooting-Tag unterzeichnet mitzubringen. ​

​Leistung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.

  3. Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.

  4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  5. Die analog oder digital hergestellte fotografische Arbeit, insbesondere RAW-Dateien, bleiben in jedem Falle Eigentum des Fotografen. Die fotografische Arbeit wird ausschliesslich im Sinne des Urheberrechtes für eine definierte Verwendung zur Verfügung gestellt.​

​Terminabsage / Terminverschiebung

Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, so steht dem Fotograf eine Entschädigung zu:

  1. Absage aufgrund von persönlichen Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 50 % des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt. Absagen am Shootingtag werden mit 75% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

  2. Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen werden bis 48 Stunden vor dem Termin mit 25 % des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt. Absagen am Shootingtag werden mit 50 % des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

  3. Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft.

​Bezahlung und Mahngebühren

  1. Die Bezahlung erfolgt nach der Bild-Auswahl. Dazu wird dem Kunden eine Rechnung als PDF (auf Wunsch per Post mit Einzahlungsschein) ausgestellt. Nach Absprache mit dem Fotografen, kann auch eine andere Zahlungsmethode gewählt werden. Erst nach Geldeingang werden die Fotos fertig bearbeitet und dem Kunden zugesendet.

  2. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

  3. Sollte sich der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Shooting für die Bildauswahl melden, so ist der Fotograf berechtigt, 50 % des Shooting-Betrages sowie die Anfahrtsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Rest des Shooting-Betrages wird nach der Abgabe der ausgewählten und endbearbeiteten Bilder fällig.

  4. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

    • 1. Mahnung: keine Kosten

    • 2. Mahnung: 5 % von geschuldetem Endbetrag

    • 3. Mahnung: 5 % von geschuldetem Endbetrag und Übernahme der Kosten für das Versenden eines eingeschriebenen Briefes

  5. Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung.

​Verzögerungen durch den Kunden

Bei Verzögerungen die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Shooting-Zeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund der Verzögerung rückerstattet.

Haftung des Fotografen

  1. Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.

  2. Bei Personen- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen.

  3. Der Kunde und Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

  4. Teilt der Fotograf dem Kunden Passwörter für den Daten-Download oder -Ansicht über FTP / Internet der fotografischen Arbeit mit, hat der Kunde Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Missbrauch für einen so entstandenen Schaden.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

  3. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

  4. Der Kunde ist verpflichtet im Internet, besonders den Social Medias, die Bilder mit Signatur zu verwenden. Ein schriftlicher Hinweis auf www.rebeccamueller.ch ist nicht zwingend, wird vom Fotografen jedoch gerne gesehen.

  5. Veränderung der fotografischen Arbeit durch Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Fotografen gestattet.

  6. Die Bilder die in der passwortgeschützten Online-Galerie mit Copyright (©) vermerkt sind, dürfen in keiner Weise veröffentlich werden.

​Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

  1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in der keine Person gezeigt wird in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen und sie so Dritten zugänglich zu machen. 

  2. Der Fotograf kann ausserdem Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit übergeben sofern der Kunde im Vorfeld schriftlich sein Einverständnis dazu erteilt.

​Rechte Dritter

Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild ihm Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Referenzen​

Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

​Gesundheit des Tieres

Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

Gewährleistung und Mängelrecht​

Rebecca Müller Photography verpflichtet sich beim Buchen eines Shootings das best mögliche Resultat zu erzielen. Sollte der Kunde mit dem Ergebnis nicht zu frieden sein, müssen die Mängel innert 9 Tagen nach Erhalt des Downloadlinks bekannt gegeben werden. Sind die Mängel durch mangelnde Leistung des Fotografen entstanden, entsteht eine Preisreduktion (Höhe abhängig der Mängel). Entstehen die Mängel aber durch höhere Gewalt oder durch Verschulden des Kunden/Hilfspersonen des Kunden/Tiere des Kunden, besteht kein Anspruch auf eine Preisreduktion. 

​Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

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